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Sie haben Fragen zum Bundesteilhabegesetz? Auf dieser Internetseite beantwortet der LWL Ihre Fragen.
BTHG – Was ist das eigentlich?
Was hat es auf sich mit dem Bundesteilhabegesetz. Warum wurde es geschrieben? Was wird sich verändern?
Endlich verständlich
Lebensunterhaltsbedarfe, Teilhabeplanverfahren und Bedarfsermittlungsinstrument. Was sich hinter solchen langen Wörtern verbirgt, erklären wir hier.
Sind Sie direkt betroffen?
Hier finden Sie Fragen und Antworten von und für Menschen, die direkt von den Veränderungen betroffen sind: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Sind Sie Betreuerin oder Betreuer?
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die besonders interessant für Sie sind, wenn Sie einen Menschen mit Behinderungen betreuen.
Sind Sie Leistungserbringer?
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die besonders interessant für Sie sind, wenn Sie Menschen mit Behinderungen mit Leistungen unterstützen.
Aktuelle Nachricht
Bundesrat stimmt Angehörigen-Entlastungsgesetz zu
Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Gesetz entlastet unterhaltsverpflichtete Angehörige. Verbesserungen gibt es für Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe.
Das ändert sich in der Sozialhilfe: Eltern und Kinder von Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr an Leistungen der Sozialhilfe beteiligen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen unter 100.000€ liegt. Nur, wer mehr als 100.000€ brutto im Jahr verdient, wird für die Kosten in Zukunft herangezogen. Diese Grenze galt bisher ausschließlich für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie gilt jetzt für alle Leistungen der Sozialhilfe.
Das ändert sich in der Eingliederungshilfe: Eltern von Volljährigen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, werden gar nicht mehr zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen herangezogen. Sie müssen sich also nicht mehr an Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligen.
Ziel des Gesetzes ist es, Angehörige zu entlasten, und ein Signal dafür zu setzen, dass die Gesellschaft die Belastung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen anerkennt.
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Alles Wichtige zum Thema "Taschengeld" auf einen Blick
Alle sollen in Zukunft mindestens genauso viel „Taschengeld“ bekommen wie jetzt auch. Wie das klappt, und was sich ändert, erklärt das Hinweisblatt über die sogenannten „Barmittel zur freien Verfügung“ („Taschengeld“).
Klicken Sie hier, wenn Sie das Hinweisblatt zum Thema „Taschengeld“ lesen möchten

Wichtig: Keinen neuen Antrag stellen!
Sie müssen keinen neuen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wenn Sie bereits Fachleistungen der Eingliederungshilfe bekommen. Ihre Fachleistungen werden auch ab 2020 weiterhin vom LWL bezahlt. Dafür ist kein neuer Antrag erforderlich.

Wer bezahlt ab 2020 das Mittagessen in der Werkstatt?
Bisher hat der LWL das Mittagessen für Menschen bezahlt, die in einer Werkstatt arbeiten. Ab 2020 müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Werkstätten das Mittagessen direkt an die Werkstatt bezahlen. Warum ist das so? Und was kann mann machen, wenn das eigene Geld dafür nicht ausreicht?
Klicken Sie hier, wenn Sie mehr zum Thema "Mittagessen in den Werkstätten" erfahren möchten

Entspannt ins Jahr 2020: So funktioniert die Trennung der Leistungen
Trennung der Leistungen - Was bedeutet das eigentlich für den einzelnen Menschen? Und was muss ich machen, wenn ich Eingliederungshilfe bekomme, und dort wohnen bleiben möchte, wo ich bisher lebe? Tipps und Erklärungen gibt dieses Video.