Wir beantworten Ihre Fragen zum Bundesteilhabegesetz
Durch das Bundesteilhabegesetz gibt es ab 2020 einige Veränderungen. Viele Menschen wissen noch nicht genau, was auf sie zukommt. Wir haben Ihre Fragen zu unterschiedlichen Themen gesammelt und beantwortet.
Allgemeine Fragen
- Kommt es vor, dass Menschen, die bisher Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten haben, durch die Änderungen des BTHG keine Leistungen mehr bekommen?
- Welche Menschen mit Behinderungen erhalten Eingliederungshilfe?
- Ich habe gehört, es soll bald kein ambulantes und stationäres Wohnen mehr geben. Kann es ab 2020 passieren, dass man aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss?
- Wann und wie wird die Eingliederungshilfe umgestellt?
- Für welche Leistungen der Eingliederungshilfe ist der LWL ab dem 01.01.2020 bei erwachsenen Leistungsberechtigten zuständig?
- Wer ist ab dem 1. Januar 2020 für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, zuständig?
- Wird der Landschaftsverband auch noch ab 2020 für Leistungen für Kinder und Jugendliche über 18 Jahre, die in Ausbildungsstätten über Tag und Nacht leben, zuständig sein?
Fragen zum Antragsverfahren
- Müssen Menschen mit Behinderungen, die schon Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen und in einer besonderen Wohnform leben, einen Antrag stellen, damit weiterhin Leistungen gezahlt werden?
- Welche Anträge muss man ab 2020 stellen, wenn man Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen möchte, und in einer besonderen Wohnform lebt oder leben wird?
- Was passiert während der Umstellung in der Eingliederungshilfe mit den Daten der leistungsberechtigten Menschen?
- Wo beantragt man Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen?
- Wo bekommt man die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe?
- Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beigefügt werden?
- Können Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Pflegeversicherung und der Krankenkasse gleich mit beantragt werden?
- Wie lange dauert das Antragsverfahren?
- Was passiert, wenn der Zeitraum, für den Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligt wurden, zu Ende geht?
- Wo bekommen Menschen, die einen Antrag stellen möchten, Unterstützung?
- Ist das Antragsverfahren beim LWL und beim Landschaftsverband Rheinland (LRV) gleich?
Fragen zum Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
- Wann führt der LWL ein Gesamtplanverfahren durch?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Teilhabeplanverfahren und dem Gesamtplanverfahren?
- Wird auch ein Gesamtplanverfahren durchgeführt, wenn lediglich eine Einzelleistung der Eingliederungshilfe, wie zum Beispiel ein Hilfsmittel, beantragt wird?
- Wie läuft das Gesamtplanverfahren ab?
- Wann wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens der Bedarf ermittelt?
- Wie bezieht der LWL die Wünsche der Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren mit ein? (Wohnform)
- Wie bezieht der LWL die Wünsche der Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren mit ein? (Teilhabe am Arbeitsleben)
- Viele Menschen bekommen persönliche Assistenz. Werden diese Menschen gezwungen, die Assistenz mit anderen Menschen mit Behinderungen zu teilen?
- Welche Träger müssen beim Gesamtplanverfahren einbezogen werden? Und wer kontaktiert sie?
- Wann wird der Gesamtplan überprüft?
- Wie hängen die Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren miteinander zusammen?
- Wie soll der Mensch mit Behinderungen ins Gesamtplanverfahren einbezogen werden? Wann und wie kann er sich ins Verfahren einbringen?
- Gibt es immer ein Gespräch zur Bedarfsermittlung? Wer lädt dazu ein? Und wer nimmt an dem Gespräch teil?
- Was passiert, wenn sich der Bedarf des leistungsberechtigen Menschen verändert, nachdem der Gesamtplan schon fertig ist?
- Was passiert im sogenannten „Eilfall“?
- Werden ab dem 1. Januar 2020 für die verschiedenen Leistungen ein oder mehrere Leistungsbescheide erlassen?
Fragen zum Leben in besonderen Wohnformen
- Wie viel „Taschengeld“ gibt es in Zukunft?
- Wer bezahlt die Familienheimfahrten?
- Welche Leistungen werden bezahlt, wenn man am Wochenende zur Familie fährt?
- Wie oft kann man die Familie zu Hause besuchen?
- Wie stellt der LWL sicher, dass durch die gesetzlichen Veränderungen keine Leistungslücken entstehen?
- Bezahlt das Sozialamt immer alle Wohnkosten für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen?
- Wer kommt für die Mietkaution auf?
- Wie werden die Nebenkosten abgerechnet?
- Bei besonderen Wohnformen wird ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abgeschlossen. Was heißt das?
- Woher bekommt man einen Mietvertrag?
- Wer bezahlt die Rundfunkgebühren?
- Werden alle Leistungen in besonderen Wohnformen (bisher „stationäre Einrichtungen“) auch nach dem 31. Dezember 2019 weiterhin vom LWL bezahlt?
- Was passiert, wenn die Prüfung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abgeschlossen ist?
- Müssen alle Leistungsberechtigten ein eigenes Konto eröffnen?
- Wer bezahlt die Kontoführungsgebühren?
- Viele besondere Wohnformen (bisher „stationäre Einrichtungen“) sehen sich mit neuen kostenaufwendigen Herausforderungen konfrontiert. Werden die dafür entstehenden Kosten auf irgendeine Weise in der Vergütung abgebildet?
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Was muss man tun, damit die Rente am 1. Januar 2020 auf das richtige Konto fließt?
Fragen zu Einkommen und Vermögen
- Welche finanziellen Verbesserungen gibt es durch die neuen Regelungen des BTHG ab 2020?
- Wann müssen Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen, dafür mit ihrem eigenen Einkommen bezahlen?
- Stimmt es, dass das Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners eines Menschen mit Behinderungen nicht mehr herangezogen werden darf?
- Müssen Eltern in Zukunft gar keinen Unterhalt mehr für ihre Kinder mit Behinderungen bezahlen?
Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Wer prüft, ob ein Mensch mit Behinderungen erwerbsfähig ist?
- Wer kann in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten?
- Was steckt eigentlich hinter dem Budget für Arbeit?
- Wie bekommt man ein Budget für Arbeit?
- Wie sind die Rentenversicherungsbeiträge bei Werkstattbeschäftigten und bei Menschen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen?
- Was passiert mit dem Rentenanspruch, wenn ein Mensch aus der Werkstatt in einen Inklusionsbetrieb wechselt?
- Wann lohnt sich eine „Bewerbung“ für die Zulassung als anderer Leistungsanbieter beim LWL?
Fragen zu Beratungsangeboten
Fragen zum behördlichen Verfahren
Vorschläge zur Verbesserung
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