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Ihre Frage

Wann und wie wird die Eingliederungshilfe umgestellt?

Unsere Antwort

Die neuen Regelungen für die Eingliederungshilfe traten schon zum 1. Januar 2020 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt erhalten alle Menschen mit Behinderungen die existenzsichernden Leistungen von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Fachleistungen bezahlt der LWL weiterhin. Sie werden zukünftig anders ermittelt und anders strukturiert als bisher. Die bisherige Unterstützung bleibt aber wie bisher.

Es ist aufwendig, die Eingliederungshilfe umzustellen. Vor allem, weil mit jedem Menschen, der Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ein Gesamtplanverfahren durchgeführt werden muss. Das passiert nach und nach. Es muss sich aber niemand Sorgen machen: Die Fachleistungen finanziert der LWL auch während der Umstellung wie bisher.

Der LWL wird sich rechtzeitig melden und informieren, wenn eine Umstellung erfolgen soll.

Hintergrund

Das gesamte bisherige Fachleistungssystem muss nach und nach umgestellt werden. Das ist technisch und zeitlich sehr aufwendig. Die Träger der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel der LWL) und die Leistungserbringer (zum Beispiel die Anbieter der Dienste) haben miteinander besprochen, wie die Umstellung funktionieren soll und haben zusammen die Rahmenbedingungen für die Umstellung festgelegt.

Was passiert ab Januar 2020? Durch die Umstellung der Eingliederungshilfe ändert sich einiges für die Leistungsträger und die Leistungserbringer. Damit die Umstellung gut funktioniert, wird ein neues Leistungs- und Vergütungssystem entwickelt. Dadurch entstehen neue technische Herausforderungen und die Träger müssen neues Personal einstellen und einarbeiten.

Wegen der Umstellung musste für rund 43.500 Menschen ermittelt werden, welche Leistungen seit dem 01.01.2020 von welchem Leistungsträger (örtliches Sozialamt oder LWL) bezahlt werden. Vom örtlichen Sozialamt wird der Teil bezahlt, der zukünftig als existenzsichernde Leistung gilt.

Der LWL zahlt den Teil, der Fachleistung ist. Dafür wurde das Bedarfsermittlungsinstrument BEI-NRW entwickelt. Für alle Menschen, die Leistungen in besonderen Wohnformen bekommen, wird mit dem BEI_NRW ab 2021 nach und nach der Bedarf neu festgestellt.