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Ihre Frage

Welcher Antrag muss gestellt werden, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, wenn die Person in einer besonderen Wohnform lebt oder leben wird?

Unsere Antwort

Wenn die Person zum ersten Mal eine Leistung der Eingliederungshilfe beantragt, hat der LWL noch keine Informationen über die Person. Der LWL weiß also noch nicht, was die Person genau benötigt. Deshalb muss ein Antrag an den LWL gestellt werden. Der LWL hat dafür einen Vordruck. Dort wird alles erfragt, was wichtig ist für den Antrag.

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Es muss auch ein Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden. Der Antrag ist für die Leistungen der Existenzsicherung (zum Beispiel Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt). Es geht am schnellsten, wenn der Antrag direkt an das Sozialamt gestellt wird. Natürlich leitet der LWL aber auch den Antrag an das zuständige Sozialamt weiter.