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Ihre Frage

Wo können Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt werden?

Unsere Antwort

Der Antrag wird beim LWL gestellt, wenn der Mensch in Westfalen-Lippe wohnt. Der LWL leitet den Antrag schnell weiter, wenn er selbst nicht zuständig ist. Dann wird der Mensch informiert, wer zuständig ist. Man kann anrufen oder eine E-Mail oder ein Fax an den LWL schicken. Welcher LWL-Teilhabeplaner oder welche Teilhabeplanerin zuständig ist, richtet sich danach, wo der Mensch Leistungen bekommen möchte.

Man kann den Antrag auch als Brief an den LWL schicken. Die Adresse ist:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster

Menschen mit Behinderungen, die einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellen möchten, müssen das nicht alleine machen. Wenn Sie wissen möchten, wer dabei helfen kann, einen Antrag zu stellen, klicken Sie hier.