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Ihre Frage

Können Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Pflegeversicherung und der Krankenkasse mit dem Antrag auf Eingliederungshilfe gleich mit beantragt werden?

Unsere Antwort

Ja, grundsätzlich reicht ein Antrag aus. Im Rahmen des sogenannten Gesamtplanverfahrens kümmert sich der LWL darum, dass andere Leistungsträger die Informationen erhalten, die sie benötigen. Der LWL darf die Informationen von Menschen nicht einfach so weitergeben. Damit das nicht passiert, gibt es den Datenschutz. Deshalb muss man erst zustimmen, dass der LWL mit anderen Leistungsträgern Daten austauschen darf, wenn man das erlauben möchte.

Die Leistungen von anderen Leistungsträgern müssen aber nicht über den LWL beantragt werden. Die Anträge können auch direkt selbst an die unterschiedlichen Leistungsträger gestellt werden.

Nur der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades sollte am besten direkt bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Das geht am schnellsten.