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Ihre Frage

Wie lange dauert das Antragsverfahren für die Eingliederungshilfe?

Unsere Antwort

Wie lange das Antragsverfahren genau dauert, können wir nicht beantworten. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Damit es möglichst schnell geht, ist es wichtig, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Wenn Sie Leistungen zum Wohnen beantragt haben, kriegen Sie so früh wie möglich einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit einer LWL-Teilhabeplanerin oder einem LWL-Teilhabeplaner.

Bei anderen Leistungen entscheidet der LWL so früh wie möglich über die Leistung.

Hintergrund

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird innerhalb von zwei Wochen entschieden, welcher Leistungsträger zuständig ist. Wenn der Antrag an den falschen Leistungsträger gestellt wurde, leitet dieser den Antrag sofort an den richtigen Leistungsträger weiter und informiert den Antragsteller oder die Antragstellerin darüber. Dazu ist der Leistungsträger verpflichtet. Man erfährt also zeitnah, wer über den Antrag entscheidet.

Wie lange das Antragsverfahren dauert, hängt davon ab, ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden. Am schnellsten geht es, wenn die Unterlagen möglichst vollständig sind. Alle fehlenden Informationen müssen sonst eingeholt werden und dann dauert das Antragsverfahren länger.

Um zu entscheiden, welche Leistungen gezahlt werden, muss der LWL herausfinden, was die Person braucht, die den Antrag gestellt hat. Dieser Vorgang heißt Bedarfsermittlung. Je nach Region, in der der Mensch wohnt, und welche Leistung er beantragt hat, kann diese Bedarfsermittlung unterschiedlich ablaufen und dauert dementsprechend auch unterschiedlich lange.