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Ihre Frage

Ist das Antragsverfahren beim LWL und beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gleich?

Unsere Antwort

Die Antragsverfahren sind nicht genau gleich, aber sehr ähnlich.

Expertenwissen: Bedarfsermittlung beim LVR

Der Unterschied bei den Verfahren besteht im Wesentlichen darin: In Westfalen-Lippe melden Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Unterstützung direkt beim LWL an und dort wird das weitere Verfahren zusammen mit ihnen durch den LWL-Teilhabeplaner oder die Teilhabeplanerin geführt. Im Rheinland kann der Bedarf beim Landschaftsverband und bei den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen (KOKOBE) angemeldet werden und der Bedarf wird durch die KOKOBE oder den Leistungserbringer ermittelt.