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Ihre Frage

Was ist ein Teilhabeplanverfahren und ein Gesamtplanverfahren?

Unsere Antwort

Ein Teilhabeplanverfahren ist dann notwendig, wenn ein Mensch Leistungen von mehreren Rehabilitationsträgern erhält, oder mehrere Leistungen beantragt werden. Es regelt die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger, damit alle Leistungen gut zusammenwirken können. Um das zu erreichen, wird im Teilhabeplanverfahren der Unterstützungsbedarf der Person nur von einem Rehabilitationsträger festgestellt. Alle Träger stimmen sich früh und umfassend miteinander ab. Die Absprachen im Teilhabeplanverfahren sind für alle Beteiligten verbindlich.

Bekommt der Betroffene Eingliederungshilfe, heißt das Verfahren „Gesamtplanverfahren“. Dann ist der LWL für das Verfahren zuständig und stimmt sich mit den anderen Trägern ab.