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Ihre Frage

Wird auch ein Gesamtplanverfahren durchgeführt, wenn nur eine Einzelleistung der Eingliederungshilfe, wie zum Beispiel ein Hilfsmittel, beantragt wird?

Unsere Antwort

Grundsätzlich ja. Im Einzelfall kann es aber reichen, eine schriftliche Bedarfsermittlung zu machen. Das kann sinnvoll sein, wenn nur eine Einzelleistung der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel ein Hilfsmittel (zum Beispiel ein Rollstuhl) beantragt wird. Wenn neben dieser Einzelleistung keine weitere Unterstützung gewünscht ist, wird auch nur über den einzelnen Antrag entschieden.

Der antragstellende Mensch kann dem LWL helfen, weitere Bedarfe zu erkennen, wenn er das Formular „Persönliche Sicht“ ausfüllt.