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Ihre Frage

Wie läuft das Gesamtplanverfahren ab?

Unsere Antwort

Das Gesamtplanverfahren ist ein gemeinschaftlicher Prozess. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL ermitteln gemeinsam mit dem Menschen, der den Antrag gestellt hat, was er braucht. Der LWL fragt andere Rehabilitationsträger, ob Leistungen in Betracht kommen. Es wird dann gemeinsam das passende Unterstützungspaket zusammengestellt. Das Ergebnis schreibt der LWL in einem Gesamtplan auf, den die leistungsberechtigte Person zugeschickt bekommt.

In manchen Fällen wird vor Ort in einem gemeinsamen Gespräch geklärt, was der betroffene Mensch sich wünscht und welche Unterstützung er braucht. Das nennt man Gesamtplankonferenz.

Hintergrund

Die Kommunikation mit dem Menschen wie auch mit den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und mit anderen beteiligten Leistungsträgern ist das Herzstück des Verfahrens. Dabei ist entscheidend, welche Unterstützung die Menschen mit Behinderungen brauchen und haben wollen.

Menschen mit Behinderungen sind genauso unterschiedlich wie Menschen ohne Behinderungen und sie wollen ihr Leben auch unterschiedlich gestalten. Jeder Mensch mit Behinderungen wird daher aktiv in das Verfahren einbezogen und sein Wunsch- und Wahlrecht wird berücksichtigt.

Bei Einzelleistungen (zum Beispiel bei einem Hilfsmittel) kann es sinnvoll sein, schriftlich den Bedarf zu ermitteln. Hierbei werden die Menschen mit Behinderungen selbstverständlich einbezogen und weitere Bedarfe berücksichtigt. Der antragstellende Mensch kann und soll immer selbst begründen, welche Leistungen er benötigt.