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Ihre Frage

Wann wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens der Bedarf ermittelt?

Unsere Antwort

Am Anfang der Gesamtplanung wird der einzelne Mensch beraten. Im Anschluss an die Beratung wird dann ermittelt, welche Unterstützung der Mensch braucht und haben möchte. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird allen Betroffenen in einem besonderen Formular (dem sogenannten Gesamtplan) mitgeteilt.

Werden Leistungen zum Wohnen beantragt, wird der Bedarf im gemeinsamen Gespräch ermittelt.

Werden andere Leistungen beantragt, wird der Bedarf anhand der eingereichten Unterlagen ermittelt.

Hintergrund

In einigen Regionen wird der Bedarf für Leistungen zum Wohnen mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW festgestellt. Wenn Sie mehr über BEI_NRW erfahren möchten, klicken Sie hier.