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Ihre Frage

Wie bezieht der LWL im Gesamtplanverfahren die Wünsche der Menschen fürs Wohnen mit ein?

Unsere Antwort

Im Gesamtplanverfahren wird ermittelt, welche Form der Unterstützung sich der Mensch mit Behinderungen wünscht, und was er oder sie benötigt. Dazu wird erst einmal ein Gespräch mit dem Betroffenen, einer Vertrauensperson und dem LWL-Teilhabeplaner oder der Teilhabeplanerin geführt. In diesem Gespräch findet der LWL heraus, was sich der Mensch wünscht. Die Unterstützung richtet sich dann soweit es geht nach diesen Wünschen.