Ihre Frage
Haben die Wünsche der leistungsberechtigten Menschen fürs Wohnen immer Vorrang oder gibt es Grenzen?
Unsere Antwort
Der LWL hat das Ziel, alle Menschen dabei zu unterstützen, in eine eigene Wohnung zu ziehen und selbstständig zu leben. Der Wunsch des einzelnen steht im Vordergrund. Er muss aber angemessen sein. Nur in seltenen Einzelfällen ist der Wunsch nicht angemessen, wenn die eigene Wohnung deutlich teurer ist als die besondere Wohnform, es aber zumutbar ist, in einer besonderen Wohnform zu leben. Das nennt man „Angemessenheitsobergrenze“.
Hintergrund
Bei der Entscheidung, welche Leistungen der Mensch erhält, prüft der LWL erst einmal, ob der Wunsch angemessen ist. Der LWL berücksichtigt auch andere mögliche Alternativen. Dabei werden die Qualität der anderen Leistungen und ihre Wirksamkeit berücksichtigt. Die Angemessenheit wird nicht vorrangig nach den Kosten beurteilt. Die anderen Alternativen können nur berücksichtigt werden, wenn es überhaupt zumutbar wäre, dass der Mensch andere Leistungen bekommt als gewünscht. Dabei spielen die Kosten keine Rolle. Der LWL berücksichtigt die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände und auch, in welcher Wohnform der Mensch leben möchte. Für manche Menschen kommt es zum Beispiel in Frage, in einer eigenen Wohnung zu leben, aber sie könnten sich auch vorstellen, in eine besondere Wohnform zu ziehen.
Wenn es für den Menschen unzumutbar ist, in einer besonderen Wohnform zu leben, kommt nur das Wohnen in der eigenen Wohnung in Betracht. In diesem Fall wird die Angemessenheitsobergrenze nicht mehr geprüft.
Wenn es vorstellbar ist, in einer besonderen Wohnform zu leben, prüft der LWL, ob der individuelle Bedarf in dieser Wohnform gedeckt werden kann. Wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann, kommt auch hier nur ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht. Wenn der Bedarf gedeckt werden kann, werden die Kosten verglichen.
Wenn beides ungefähr gleich viel kostet, entscheidet der Mensch mit Behinderungen selbst, wie sie oder er wohnen möchte. Wenn die betroffene Person lieber in der eigenen Wohnung leben möchte, soll dieser Wunsch ermöglicht werden.
Wenn die gewünschte Leistung viel teurer ist, dann kann dem Wunsch des Menschen leider nicht entsprochen werden.