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Ihre Frage

Wie lange gilt ein Gesamtplan?

Unsere Antwort

Im Gesamtplan steht der genaue Überprüfungszeitraum.

Der Gesamtplan wird meistens nach spätestens zwei Jahren überprüft. Wenn sich etwas verändert hat, wird der Gesamtplan angepasst und fortgeschrieben. „Fortschreibung“ bedeutet, dass die angepassten Leistungen weiterhin für einen bestimmten Zeitraum (den Bewilligungszeitraum) bewilligt werden.

Manchmal wird der Gesamtplan auch schon früher überprüft. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn jemand Leistungen bekommt, um ein bestimmtes Teilhabeziel schnell zu erreichen.

Manchmal wird der Gesamtplan auch erst später überprüft.  Das ist aber eine Ausnahme. Es passiert nur, wenn sich die Lebenssituation des Menschen mit Behinderungen voraussichtlich nicht verändern wird und der Mensch noch länger die gleichen Leistungen brauchen wird. Der Gesamtplan gilt dann nach 2 Jahren als fortgeschrieben. Das gilt auch bei einmaligen oder kurzzeitigen Leistungen (z.B. Hilfsmittel oder Kurzzeitbetreuungen) solange keine Informationen vorliegen, die eine Überprüfung notwendig machen.

Wenn es eine Veränderung im Leben des Menschen gibt, kann der Gesamtplan zwischendurch angepasst werden, auch wenn der Überprüfungszeitraum noch nicht abgelaufen sind.