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Ihre Frage

Wie hängen die Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren miteinander zusammen?

Unsere Antwort

Die Bedarfsermittlung ist ein Teil des Gesamtplanverfahrens. Der Bedarf eines Menschen, der Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen soll, muss immer im Gesamtplanverfahren festgestellt werden. Dabei findet der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin mit dem Menschen gemeinsam heraus, welche Leistungen der Mensch mit Behinderungen bekommen möchte und braucht.