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Ihre Frage

Wie soll der Mensch mit Behinderungen ins Gesamtplanverfahren einbezogen werden? Wann und wie kann er sich ins Verfahren einbringen?

Unsere Antwort

Der Mensch mit Behinderungen ist von Anfang an am Verfahren beteiligt. Die Meinungen und Wünsche des Menschen sind wichtig, deshalb gibt es dafür ein eigenes Formular, das Formular zur eigenen Sicht oder die persönliche Stellungnahme.

In der Beratung und der Bedarfsermittlung bespricht der Mensch eigene Anliegen und Bedürfnisse mit dem LWL. Zu Gesprächen darf man auch immer jemanden mitbringen. Diese Vertrauensperson sucht sich der Mensch mit Behinderungen selbst aus. Das Gesamtplanverfahren ist da, damit der LWL und der Mensch gemeinsam die Leistungen festlegen, die der einzelne Mensch braucht.