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Ihre Frage

Wie kann die Betreuerin oder der Betreuer auf die Ergebnisse der Bedarfsermittlung Einfluss nehmen und den Gesamtplan prüfen?

Unsere Antwort

Die betreuende Person kann auf die Ergebnisse der Bedarfsermittlung Einfluss nehmen, indem sie an dem Gespräch zur Bedarfsermittlung teilnimmt. Dort kann sie ihre Anliegen anbringen. Der LWL schreibt im Gesamtplan die Ergebnisse auf und stellt ihn dem Menschen mit Behinderungen und dem gesetzlichen Betreuer oder der Betreuerin zur Verfügung. Dann steht es ihr frei, den Gesamtplan im Interesse des oder der Betreuten zu prüfen. Bei Bedenken oder anderen Rückmeldungen kann Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWL-Hilfeplanung aufgenommen werden.

Der Gesamtplan ist kein Bescheid. Die ermittelten Bedarfe werden zusätzlich in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.