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Ihre Frage

Wie wird der Bedarf für Leistungsberechtigte aus einem anderen Bundesland ermittelt?

Unsere Antwort

Wenn die leistungsberechtige Person sehr weit von Westfalen-Lippe entfernt wohnt, kann eine Behörde aus einem anderen Bundesland den Bedarf ermitteln. Wenn durch die Entfernung Schwierigkeiten entstehen würden, kann eine andere Behörde Amtshilfe leisten. Das bedeutet, dass ausnahmsweise eine Behörde in der Nähe der leistungsberechtigten Person die Bedarfsermittlung und gegebenenfalls eine Gesamtplankonferenz durchführt. Die Behörde teilt die Ergebnisse dem LWL dann mit.

Umgekehrt bietet der LWL anderen Leistungsträgern seine (Amts-)Hilfe bei der Bedarfsermittlung für Menschen an, die in Westfalen-Lippe leben und von einer anderen Behörde Leistungen erhalten.