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Ihre Frage

Was passiert im sogenannten „Eilfall“?

Unsere Antwort

Meistens beginnen die Leistungen erst, wenn das Hilfeplanverfahren abgeschlossen ist. Dann gibt es einen Gesamtplan. Gerade bei Hilfen, die etwas mit dem Wohnen zu tun haben, muss es normalerweise keine Unterstützung von heute auf morgen geben.

In Einzelfällen kann es aber passieren, dass sofort Unterstützung gebraucht wird. Dann kann nicht auf den Abschluss des Hilfeplanverfahrens gewartet werden. In diesen Eilfällen ist es möglich, dass der LWL schnell eine vorläufige Entscheidung trifft. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bezugs- oder Betreuungsperson im häuslichen Umfeld plötzlich ausfällt. Oder wenn Unterstützung im Anschluss an eine Leistung notwendig ist, um den Erfolg nicht zu gefährden, zum Beispiel im Anschluss an eine Reha. In diesen Fällen entscheidet der LWL, nachdem er die Begründung erhalten hat, innerhalb einer Woche.