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Ihre Frage

Werden für verschiedene Leistungen ein oder mehrere Leistungsbescheide erlassen?

Unsere Antwort

Wenn es mehrere Leistungsträger gibt, gibt es meistens auch mehrere Bescheide. Jeder Leistungsträger, der am Gesamtplanverfahren beteiligt ist, erlässt in der Regel einen eigenen Bescheid und erbringt die Leistungen auch selbst.

Im Gesamtplan stehen alle Leistungen. Der Gesamtplan wird spätestens zwei Wochen nach der Bedarfsermittlung an die Leistungsberechtigten geschickt. Dann kann die leistungsberechtigte Person auf einen Blick sehen, wer welche Leistung erbringt. Wenn eine gesetzliche Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde, bekommt er oder sie auch einen Gesamtplan vom LWL zugeschickt.