Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Ihre Frage

An wen kann man sich wenden, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist?

Unsere Antwort

Auf dem Leistungsbescheid oder der Kostenzusage steht, welche Person beim LWL zuständig ist. Diese Person kann man anrufen oder ihr eine E-Mail schreiben. Der LWL-Teilhabeplaner oder die Teilhabeplanerin kann bei Leistungen zum Wohnen auch helfen.

Man kann auch schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn man mit einer Entscheidung des LWL nicht einverstanden ist. Dafür gibt es Fristen, die man einhalten muss. Dazu stehen Informationen am Ende des jeweiligen Bescheides. Der Widerspruch mit dem Aktenzeichen muss an den LWL geschickt werden.

Die Adresse ist:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster