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Ihre Frage

Wird das Blindengeld auf die existenzsichernden Leistungen angerechnet?

Unsere Antwort

Nein, das Blindengeld wird nicht auf die existenzsichernden Leistungen angerechnet.

Das Blindengeld könnte aber Auswirkungen auf die Anerkennung eines Mehrbedarfes wegen voller Erwerbsminderung haben. Menschen, die neben dem Blindengeld auch einen Mehrbedarf wegen voller Erwerbsminderung anerkannt haben möchten, bekommen diesen nur dann anerkannt, wenn sie nicht allein wegen ihrer Blindheit voll erwerbsgemindert sind.