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Ihre Frage

Wie oft kann man die Familie zu Hause besuchen?

Unsere Antwort

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in Westfalen-Lippe in besonderen Wohnformen leben, können so oft zu Ihrer Familie, wie sie das möchten. Vom LWL werden in einem Jahr sechs Besuchsfahrten zur Familie bezahlt. Für Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren sind es zehn Besuche.

Wenn entweder die Familie oder der Mensch mit Behinderungen selbst außerhalb von Westfalen-Lippe wohnt, werden vier Fahrten für Erwachsene bezahlt und sieben Fahrten für Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren.

Wenn der Mensch mit Behinderungen öfter zur Familie fahren möchte, wird im Einzelfall darüber entschieden, ob mehr Besuche bezahlt werden.