Bei besonderen Wohnformen wird ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abgeschlossen. Was heißt das?
Unsere Antwort
Wenn ein Mensch, der in einer besonderen Wohnform lebt, mit dem Vermieter oder der Vermieterin nicht nur einen Mietvertrag, sondern auch noch einen Vertrag über die Versorgung mit Lebensmitteln oder seine oder ihre Betreuung schließt, gibt es dafür besondere Regeln. Diese besonderen Regeln stehen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
Das WBVG schützt die Menschen besonders. Das Gesetz sorgt dafür, dass Menschen, die Unterstützung in einer besonderen Wohnform brauchen, nicht durch das, was im Vertrag steht, benachteiligt werden. Wenn der Vertrag nicht so geschrieben ist, wie das Gesetz es vorsieht, und es dadurch Nachteile für den Menschen gibt, sind die Verträge ungültig.
Hintergrund
Die Vorschriften nach dem WBVG gelten, da in besonderen Wohnformen die Vermietung des Wohnraums eng mit den Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden sind. Das WBVG gibt Regelungen für Verträge zwischen Unternehmern und volljährigen Verbrauchern vor, bei denen die Vermietung von Wohnraum an die Pflege- oder Betreuungsleistungen gekoppelt ist.
Zur Leichten Sprache wechseln.
Aktiviere Audio-Unterstützung.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Ihr Browser ist nicht mehr zeitgemäss!
Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.
Auf unseren Internetseiten verwenden wir Cookies. Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Webbrowser auf dem Computer des Betrachters („Client“) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder Anforderung wieder an den Server. Um Ihnen eine angenehmere Erfahrung zu bieten, nutzen wir Cookies beispielsweise zum Speichern Ihrer Spracheinstellungen oder zur Erhebung von anonymen statistischen Daten, mit welchen wir das Besuchererlebnis/die Ergonomie auf unseren Online-Diensten optimieren können.
Cookies helfen uns dabei, unser digitales Angebot besser zu gestalten. Dabei setzen wir eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern wie z.B. YouTube oder Google ein.
Sie können hier oder in Ihren Browsereinstellungen das Setzen von technisch nicht erforderlichen Cookies einschränken, verhindern oder widerrufen. Sie können auch die automatische Löschung von Cookies bei der Schließung des Browserfensters veranlassen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Cookies und der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unten finden Sie die Cookies in Kategorien aufgeteilt, wobei Sie die Kategorie mittels Opt-in aus- oder abwählen können.
Diese Cookies und Services sind nötig, damit Sie unsere Online-Dienste besuchen und deren Features verwenden können. Ohne sie können zum Beispiel Services wie Login (Sessions), Spracheinstellungen, Einkaufswagen und Privacy-Einstellungen sowie sicherheitsrelevante Services nicht bereitgestellt werden. Mit Ausnahme des Logins (Sessions), werden keine schützenswerten Informationen gesammelt, welche Sie identifizieren können. Die Verwendung der unbedingt (technisch) erforderlichen Cookies können Sie nicht abwählen, da ohne diese eine Nutzung der Seite nicht möglich ist (vgl. § 25 Abs. 2 TTDSG).
lwl-tutorial
Notwendig für die Navigation durch die Seitenebenen zur Anzeige der Unterseiten in der Navigation.
Lebenszeit: Dauerhaft
django_language
Bestimmt die bevorzugte Sprache des Besuchers. Ermöglicht der Webseite, beim erneuten Besuch des Besuchers die bevorzugte Sprache festzulegen.
Lebenszeit: 1 Jahr
csrftoken
Hilft, Cross-Site Request Forgery- (CSRF-) Angriffe zu verhindern.
Lebenszeit: 1 Jahr
Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt. Die dadurch erhaltenen Informationen über die Websitenutzung werden ausschließlich an unsere Server übertragen und in Nutzungsprofilen zusammengefasst. Eine Weitergabe der erfassten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die IP-Adressen werden anonymisiert (IPMasking), sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
_pk_id*
Erfasst Statistiken über Besuche des Benutzers auf der Website, wie z.B . die Anzahl der Besuche, durch schnittliche Verweildauer auf der Website und welche Seiten gelesen wurden.
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 1 Jahr
_pk_ses*
Wird von Piwik Analytics Platform genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nach zu verfolgen.
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 1 Tag
_pk_ref.*
Speicherung der ID der Herkunftsseite (referrer ID)
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 6 Monate
Videos der Plattform YouTube werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von Youtube akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Domäne: google.com
Lebenszeit: 6 Monate
PREF
Dieses cookie speichert Ihre Präferenzen und andere Informationen, insbesondere bevorzugte Sprache, wie viele Suchergebnisse auf Ihrer Seite angezeigt werden sollen und ob Sie den SafeSearch-Filter von Google aktivieren möchten oder nicht.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 2 Jahre
CONSENT
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 6 MONATE
VISITOR_INFO1_LIVE
Hierbei handelt es sich um ein Cookie, das YouTube setzt, um die Bandbreite des Nutzers zu berechnen.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 6 Monate
YSC
Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer gesehen hat, zu behalten.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: Session
In einigen Bereichen unseres Angebotes haben wir als Service Kartenangebote von Google-Maps oder Videos der Plattform YouTube eingebunden. Wenn Sie diese Angebote nutzen wollen, ist es erforderlich, die Verwendung der Google-Cookies zu akzeptieren. Die Einwilligung können Sie auch erst erklären, wenn Sie ein solches Angebot nutzen wollen. Wir weisen darauf hin, dass der LWL keinerlei Einfluss darauf hat, wie Google die erhobenen Daten verarbeitet. Es ist des Weiteren sehr wahrscheinlich, dass Ihre Daten in die USA oder andere Drittländer übermittelt werden, welche kein der DS-GVO entsprechendes Schutzniveau bieten. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt jedoch keine Übermittlung von Daten an Google.
Wenn Google Maps aktiviert ist, kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Web Fonts verwenden.
Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte
und Schriftarten korrekt anzuzeigen.