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Ihre Frage

Bei besonderen Wohnformen wird ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abgeschlossen. Was heißt das?

Unsere Antwort

Wenn ein Mensch, der in einer besonderen Wohnform lebt, mit dem Vermieter oder der Vermieterin nicht nur einen Mietvertrag, sondern auch noch einen Vertrag über die Versorgung mit Lebensmitteln oder seine oder ihre Betreuung schließt, gibt es dafür besondere Regeln. Diese besonderen Regeln stehen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Das WBVG schützt die Menschen besonders. Das Gesetz sorgt dafür, dass Menschen, die Unterstützung in einer besonderen Wohnform brauchen, nicht durch das, was im Vertrag steht, benachteiligt werden. Wenn der Vertrag nicht so geschrieben ist, wie das Gesetz es vorsieht, und es dadurch Nachteile für den Menschen gibt, sind die Verträge ungültig.

Hintergrund

Die Vorschriften nach dem WBVG gelten, da in besonderen Wohnformen die Vermietung des Wohnraums eng mit den Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden sind. Das WBVG gibt Regelungen für Verträge zwischen Unternehmern und volljährigen Verbrauchern vor, bei denen die Vermietung von Wohnraum an die Pflege- oder Betreuungsleistungen gekoppelt ist.