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Ihre Frage

Müssen auch Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform ein eigenes Konto haben?

Unsere Antwort

Ein eigenes Konto gehört in Deutschland normalerweise zum eigenständigen Leben dazu. Dennoch müssen nicht alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ein eigenes Konto haben. Alle müssen ein Konto angeben. Das muss aber nicht unbedingt das eigene Konto sein.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) möchte allerdings die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern. Dazu gehört, wenn möglich, auch ein eigenes Girokonto. Ein eigenes Konto zu eröffnen, ist also wünschenswert.

Wenn der Leistungserbringer anbietet, bei der Geldverwaltung zu unterstützen, können auch eigene Absprachen darüber getroffen werden, wie in Zukunft mit Bargeld umgegangen werden soll.

Wenn ein Mensch mit Behinderungen Rente von einer Rentenversicherung bekommt, muss die Rentenversicherung entscheiden, ob sie die Rente nur auf ein eigenes Konto überweisen kann oder ob zum Beispiel das Konto eines Angehörigen dafür genutzt werden kann.