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Ihre Frage

Viele Träger sehen sich seit dem 01.01.2020 mit neuen kostenaufwendigen Herausforderungen konfrontiert, weil die besonderen Wohnformen die „stationären Einrichtungen“ abgelöst haben. Werden diese Kosten auf irgendeine Weise ausgeglichen?

Unsere Antwort

Die Umsetzung der "personenzentrierten Leistungserbringung", wie es im Gesetz steht, erfordert einen Verwaltungsaufwand – nicht nur bei den Einrichtungen, sondern bei allen beteiligten Akteuren. Das ist immer so, wenn sich etwas verändert.

Der Landesrahmenvertrag sieht eine finanzielle Kompensation der Leistungserbringer, z.B.  durch Erhöhung des Verwaltungsschlüssels vor.