Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Ihre Frage

Müssen Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, ihr Mittagessen selbst bezahlen?

Unsere Antwort

Das Essen gehört zum Lebensunterhalt, also auch das Mittagessen in der Werkstatt. Seit 2020 bekommen Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben, Geld vom örtlichen Sozialhilfeträger. Mit diesem Geld können sie alles bezahlen, was zum Lebensunterhalt gehört, auch das Mittagessen in der Werkstatt. Wenn der Regelsatz dafür nicht ausreicht, kann das Sozialamt entscheiden, dass es für das Mittagessen etwas mehr Geld an den betroffenen Menschen bezahlt. Wer in der Werkstatt isst, muss bei der Werkstatt das Essen bezahlen.

Hintergrund

Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, verdienen durch diese Beschäftigung Geld. Vor 2020 war es manchmal so, dass der LWL einen Teil dieses Geldes bekommen hat. Der LWL hat mit diesem Geld Leistungen für den Menschen bezahlt, die der Mensch braucht. In der Werkstatt hat der LWL bis 2019 auch die Kosten für das Mittagessen bezahlt. Seit 2020 bekommen Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, ihr ganzes Einkommen auf das Konto überwiesen, das sie dafür angegeben haben.

Der örtliche Sozialhilfeträger schaut sich an, wieviel jemand verdient und wieviel der Mensch noch zusätzlich zum Leben braucht. Dabei beachtet das Sozialamt auch das Mittagessen in der Werkstatt und bezahlt, wenn das nötig ist, einen Mehrbedarf. Dabei ist es egal, ob der Mensch in einer besonderen Wohnform oder der eigenen Wohnung lebt.