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Ihre Frage

Was passiert mit dem Rentenanspruch, wenn ein Mensch aus der Werkstatt in einen Inklusionsbetrieb wechselt?

Unsere Antwort

Bei Menschen, die in Werkstätten arbeiten, wird der Rentenanspruch anders berechnet als bei Menschen, die unterstützt durch das LWL-Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.

Wenn ein Mensch von einer Werkstatt in einen Inklusionsbetrieb wechselt und dadurch geringere Rentenansprüche hat, gibt es eine Besonderheit. Der Inklusionsbetrieb kann dann die erhöhten Rentenbeiträge wie in der Werkstatt für behinderte Menschen zahlen. Dadurch bekommt der Mensch dann weiterhin genauso viel Rente wie durch die Arbeit in einer Werkstatt. Diese höheren Rentenbeiträge werden dem Inklusionsbetrieb auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet.