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Ihre Frage

Welche Beratung gibt es?

Unsere Antwort

Menschen mit Behinderungen können sich durch den LWL beraten lassen. Dazu ist der LWL gesetzlich verpflichtet. Der LWL möchte den Ratsuchenden ermöglichen, selbst Entscheidungen zu seinem Anliegen zu treffen und den Weg zur Umsetzung zu kennen. Mögliche Ansprüche und Hilfen werden vermittelt und vorbereitet. Die leistungsberechtigte Person wird unterstützt, Kontakte zu anderen zuständigen Stellen herzustellen. Bei der Beratung wird beachtet, wie und wo der einzelne Mensch genau lebt und was der Mensch genau braucht und möchte.

Beratung erfolgt im persönlichen Gespräch, durch den Internetauftritt des LWL oder durch Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, ggf. Antragsformulare etc.). Es gibt außerdem ein telefonisches Informationsangebot unter 0251 591 5115. Die Informationen sind kostenlos. Die richtige Ansprechperson beim LWL finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Es ist auch möglich, sich durch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) beraten zu lassen. Viele Beraterinnen und Berater von der EUTB sind selbst Menschen mit Behinderungen. Sie beraten besonders zum Thema Rehabilitation und Teilhabe (wie zum Beispiel der Teilhabe am Arbeitsleben). Man kann sich immer von den Expertinnen und Experten der EUTB beraten lassen, auch wenn man noch keine Leistungen beantragt hat. In Nordrhein-Westfalen gibt es viele Orte, an denen die EUTB Beratungen anbietet. Klicken Sie hier für mehr Informationen zur EUTB oder wenn Sie nachschauen möchten, wo die EUTB in Ihrer Nähe berät.