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Ihre Frage

Was verändert sich durch das BTHG für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets erhalten?

Unsere Antwort

In den meisten Fällen ändert sich nichts. Wenn das Persönliche Budget länger bewilligt wurde als bis zum 31. Dezember 2019, wird diese Leistung wie gewohnt vom LWL erbracht.

Einige Menschen bekamen bisher ihr Persönliches Budget als ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe vom örtlichen Sozialamt. Dafür ist seit 2020 der LWL zuständig. Der LWL zahlt die gleichen Leistungen wie gewohnt weiter. Auch der Bewilligungszeitraum ändert sich nicht. Wenn der Bewilligungszeitraum endet, wird der Bedarf neu geprüft.

Einige wenige Menschen bekommen das Persönliche Budget aber auch für Dinge, die zum Lebensunterhalt gehören. Also zum Beispiel für den Lebensunterhalt in einer besonderen Wohnform (früher „stationäre Einrichtung“ genannt). Für diese existenzsichernden Leistungen ist seit 2020 das örtliche Sozialamt zuständig. Für die existenzsichernden Leistungen ist nicht unbedingt das Sozialamt an dem Ort zuständig, an dem der leistungsberechtigte Mensch momentan wohnt. Wichtig ist es, zu wissen, wo der Mensch gewohnt hat, bevor er oder sie zum ersten Mal in eine besondere Wohnform eingezogen ist. Das Sozialamt an diesem Ort ist die richtige Behörde für die existenzsichernden Leistungen. Der LWL weiß, an welchem Ort der Mensch zuvor gewohnt hat. Der LWL weiß auch, wo der Mensch jetzt wohnt. Der LWL kann Sie auf Rückfrage informieren.

Klicken Sie hier, wenn Sie eine Broschüre lesen möchten, in der das Persönliche Budget in Leichter Sprache erklärt wird.