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Ihre Frage

Wie finden Gespräche mit gehörlosen Menschen im Gesamtplanverfahren statt?

Unsere Antwort

Für die Bedarfsermittlung werden Gespräche geführt. Wenn ein Gebärdensprachdolmetscher oder -dolmetscherin gebraucht wird, beauftragt den die zuständige LWL-Teilhabeplanerin oder der LWL-Teilhabeplaner. Auch die Terminabsprache übernimmt die LWL-Teilhabeplanung. Der LWL übernimmt die Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.