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Ihre Frage

Können Menschen mit Behinderungen, die den Sprung von der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, wenn sie möchten, in die Werkstatt zurückkehren?

Unsere Antwort

Ja, Menschen mit Behinderungen, die den Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sich zum Beispiel für eine Förderung durch das Budget für Arbeit entscheiden, haben ein garantiertes Rückkehrrecht in die Werkstatt. Wenn die Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt endet, kann man wieder in die Werkstatt zurückgehen. Das gilt auch, wenn jemand bei einem anderen Leistungsanbieter ist und lieber wieder in einer Werkstatt arbeiten möchte.