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Ihre Frage

Wird das Vermögen angerechnet, wenn ein Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bekommt, etwas erbt?

Unsere Antwort

Ja, das kann vorkommen. Die Freigrenzen sind für Leistungen der Eingliederungshilfe aber sehr hoch.

Weitere Informationen zu Einkommen und Vermögen erhalten Sie hier.

Hintergrund

Grundsicherung:

Menschen mit Behinderungen, die Grundsicherung erhalten, müssen ihr Vermögen benutzen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bezahlen. Das bedeutet also, dass man das Vermögen nutzen muss, um zum Beispiel die Miete für die Wohnung, Lebensmittel oder Bekleidung zu bezahlen. Das gilt auch für Vermögen, das man geerbt hat.

Man muss aber nicht das gesamte Geld verbrauchen. Bei der Grundsicherung sind 5.000 Euro Vermögen geschützt. Das nennt man auch Vermögensfreigrenze. In dieser Höhe darf man das Geld behalten oder sparen. Man bekommt dann trotzdem noch Grundsicherung.
 

Eingliederungshilfe:

Für die Fachleistungen der Eingliederungshilfe gilt eine andere Vermögensfreigrenze. Ab 2021 können Menschen, die das betrifft, 59.220 Euro behalten und sparen.