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Ihre Frage

Können besondere Wohnformen das „Taschengeld“ für Bewohnerinnen und Bewohner verwalten?

Unsere Antwort

Ja, Einrichtungen können Bewohnerinnen und Bewohner mit einem sogenannten „Eigengeldkonto“ bei der Geldverwaltung unterstützten. Das liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer. Es können auch eigene Absprachen darüber getroffen werden, wie mit Bargeld umgegangen werden soll. Am besten fragt man direkt bei seinem Leistungserbringer nach.