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Ihre Frage

Dürfen gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer ein Treuhandkonto anlegen, mit dem sie dann das Vermögen des Menschen, den sie betreuen, verwalten können?

Unsere Antwort

Bei einem Treuhandkonto handelt es sich um ein Girokonto, das auf den Namen des gesetzlichen Betreuers oder der gesetzlichen Betreuerin eingerichtet ist, auf dem aber das Vermögen des Menschen mit Behinderungen verwaltet wird.

Das Bundesteilhabegesetz hat das Ziel, mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu schaffen. In diesem Sinne ist es natürlich wünschenswert, dass jeder leistungsberechtigte Mensch ein eigenes Girokonto hat, das auch auf seinen Namen eingerichtet ist.

Es kann allerdings im Einzelfall aus lebenspraktischen Gründen sinnvoll sein, ein anderes Format für das Girokonto zu nutzen. Ob sich ein gesetzlicher Betreuer oder eine Betreuerin für ein Treuhandkonto entscheidet, liegt letztlich in seiner oder ihrer Verantwortung.