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Ihre Frage

Wer bezahlt die erste Ausstattung einer Wohnung, wenn ein Mensch mit Behinderungen aus einer besonderen Wohnform in eine eigene Wohnung zieht?

Unsere Antwort

Seit 2020 kann das örtliche Sozialamt eine Erstausstattung (Starthilfe) bezahlen, wenn das eigene Geld nicht ausreicht und ein Mensch aus einer besonderen Wohnform in eine eigene Wohnung ziehen möchte.

Hintergrund

Wenn man aus einer besonderen Wohnform in eine eigene Wohnung ziehen möchte und für die Ausstattung der Wohnung Geld braucht, gehört das zum Lebensunterhalt, also zu den existenzsichernden Leistungen. Die existenzsichernden Leistungen bezahlt seit dem 1. Januar 2020 das örtliche Sozialamt, wenn ein Mensch nicht genug Geld für den Lebensunterhalt (also zum Beispiel für Essen, Miete, Strom und Kleidung) hat.

Wenn ein Mensch eigenes Einkommen oder Vermögen hat, prüft das Sozialamt, ob der Mensch den Umzug selbst bezahlen kann. Reicht das eigene Geld nicht aus, kann eine Starthilfe vom Sozialamt gezahlt werden. Das kann auch dann der Fall sein, wenn das Einkommen zwar für den laufenden Lebensunterhalt reicht, aber man sich die einmalige Ausstattung der Wohnung nicht leisten kann.