Ihre Frage
Wer bekommt den Pauschalbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von 266€ (Leistungen der Pflegeversicherung nach §43a SGB XI)?
Unsere Antwort
Der Pauschalbetrag der Pflegeversicherung an Menschen mit Behinderungen im gemeinschaftlichen Wohnen fließt weiterhin an den LWL. Daran wird sich ab 2020 nichts ändern.