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Ihre Frage

Wie bezahlen Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ihr Essen und ihre Bekleidung?

Unsere Antwort

Seit dem 1. Januar 2020 können Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, Geld vom örtlichen Sozialamt bekommen. Eine Person bekommt Geld vom örtlichen Sozialamt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Zum Lebensunterhalt zählt die Miete, das Essen und was man zum täglichen Leben braucht – also auch die Bekleidung und Schuhe. Das Sozialamt zahlt dazu unter anderem den sogenannten Regelsatz. Dieses Geld für den Lebensunterhalt bekommt der Mensch mit Behinderungen auf ein eigenes oder von ihm bestimmtes Konto.

Wenn der Leistungserbringer Leistungen für Versorgung zur Verfügung stellt (dazu zählen insbesondere Essen, Getränke, Bekleidung, Strom oder Reinigungsmittel), vereinbart die leistungsberechtigte Person mit dem Leistungserbringer, welche Dinge von diesem eingekauft oder zur Verfügung gestellt werden. Hierfür muss ein Vertrag geschlossen werden. Die leistungsberechtigte Person muss dem Leistungserbringer dann aus dem Regelsatz das Geld für die Leistungen geben, die der Leistungserbringer an ihn erbringt. Wenn der Leistungserbringer zum Beispiel das Essen und Getränke einkaufen soll, bekommt er auch dafür das Geld von der leistungsberechtigten Person. Kauft aber die leistungsberechtigte Person zum Beispiel selbst das Essen und Getränke ein, behält sie diesen Anteil aus dem Regelsatz. In dem Vertrag mit dem Leistungserbringer steht, welche Leistungen man für die Versorgung von dem Leistungserbringer bekommt und wie hoch der Betrag ist, den man dafür an den Leistungserbringer bezahlt.

Im Gesamtplanverfahren werden gemeinsam mit dem einzelnen Menschen auch Fragen rund ums Geld geklärt. Es wird insbesondere darüber beraten, welcher Anteil aus dem Regelsatz zur eigenen Verfügung verbleibt, insbesondere für Essen und Getränke und Bekleidung. Das Ergebnis dieser Beratung steht im Gesamtplan. Der Mensch bekommt den fertigen Gesamtplan vom LWL zugeschickt.