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Müssen Eltern Unterhaltsbeiträge bezahlen?
Unsere Antwort
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben sich die Regelungen für die Unterhaltsheranziehung in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe zugunsten der unterhaltspflichtigen Angehörigen geändert.
Das hat sich in der Eingliederungshilfe geändert:
Wenn Volljährige Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, müssen deren Eltern keine Unterhaltsbeiträge für die Leistungen der Eingliederungshilfe zahlen. Das ist eine neue Regelung aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Wenn Eltern, die eine Behinderung haben und deswegen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, müssen deren Kinder – unabhängig vom Angehörigen-Entlastungsgesetz – seit dem 1. Januar 2020 keine Unterhaltsbeiträge für die Leistungen der Eingliederungshilfe zahlen. Das wurde bereits durch das BTHG geregelt.
Das hat sich in der Sozialhilfe geändert:
Eltern und Kinder von Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr an Leistungen der Sozialhilfe beteiligen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen unter 100.000€ liegt. Nur, wer mehr als 100.000€ brutto im Jahr verdient, wird für die Kosten herangezogen. Diese Grenze galt bisher ausschließlich für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie gilt jetzt für alle Leistungen der Sozialhilfe. Das hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu geregelt.