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Ihre Frage

Welches Sozialamt ist für die existenzsichernden Leistungen zuständig?

Unsere Antwort

Wenn ein Mensch gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ist für die existenzsichernden Leistungen nicht unbedingt das Sozialamt an dem Ort zuständig, an dem der leistungsberechtigte Mensch momentan wohnt. Wichtig ist es, zu wissen, wo der Mensch gewohnt hat, als er oder sie zum ersten Mal eine Leistung der Eingliederungshilfe erhalten hat. Das Sozialamt an diesem Ort ist die richtige Behörde für die existenzsichernden Leistungen. Der LWL weiß, an welchem Ort der Mensch zuvor gewohnt hat. Der LWL weiß auch, wo der Mensch jetzt wohnt.