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Ihre Frage

Wo muss der Antrag auf „Mehrbedarfszuschlag“ zum Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen gestellt werden?

Unsere Antwort

Der „Zuschlag“ zum Mittagessen wird vom Sozialamt bezahlt, wenn ein Mensch, der in einer Werkstatt arbeitet, nicht genug eigenes Einkommen hat, um das Mittagessen selbst zu bezahlen. Diesen Mehrbedarfszuschlag kann man bekommen, wenn man beim Sozialamt Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung beantragt. Der Antrag muss bei dem Sozialamt gestellt werden, das auch die sonstigen existenzsichernden Leistungen zahlt. Wird keine existenzsichernde Leistung gezahlt, weil der Mensch über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, bezahlt der Mensch selbst sein Mittagessen.

Bei Fragen zum Mittagessen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten weiterhelfen. Auch das Antragsformular liegt in den Werkstätten aus. Sie können das Formular für den Antrag auf Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Werkstatt auch herunterladen, indem Sie hier klicken.