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Ihre Frage

Woher bekommt man persönliche Informationen über seine Angehörigen?

Unsere Antwort

Der LWL darf Informationen nicht einfach an Angehörige weitergeben. Unterhaltspflichtige Verwandte dürfen einige Informationen beispielsweise gar nicht erhalten.

Handelt es sich bei den Angehörigen gleichzeitig um den gesetzlichen Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin des Menschen mit Behinderungen, ist das anders. Persönliche Informationen müssten den betreuenden Angehörigen dann schon bekannt sein. Wenn es trotzdem noch Unklarheiten gibt, ist es möglich, beim zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des LWL nachzufragen.

Umgekehrt darf der LWL auch leistungsberechtigten Personen keine Informationen über ihre Angehörigen geben.