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Ihre Frage

Wer übernimmt nach dem BTHG die Kosten für Hilfsmittel?

Unsere Antwort

Die meisten Hilfsmittel brauchen Menschen mit Behinderungen für ihre körperliche Gesundheit und die Pflege. Für Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegeversicherung. Hilfsmittel, die für die medizinische Rehabilitation gebraucht werden, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

Der LWL bezahlt Hilfsmittel, die zu den „Leistungen der Sozialen Teilhabe“ gehören. Das sind Hilfsmittel, die gebraucht werden, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Zum Beispiel, wenn ein Mensch ein Hilfsmittel braucht, um ein bestimmtes Teilhabeziel zu erreichen.

Darüber hinaus kann der LWL Hilfsmittel zur Teilhabe an Bildung im Rahmen eines Hochschulstudiums übernehmen, wie zum Beispiel Zusatzausstattung für ein Laptop oder drahtlose Übertragungsanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.

Zum Leistungsumfang gehört es auch, dass dem betroffenen Menschen gezeigt wird, wie das Hilfsmittel funktioniert und wie es genutzt werden kann. Eine notwendige Änderung oder Instandsetzung des Hilfsmittels gehört auch zu der Leistung. Ausnahmsweise kann ein Hilfsmittel doppelt benötigt werden, dann kann zum Beispiel manchmal auch ein Zweitgerät zum Leistungsumfang gehören. 

Wie bei allen Leistungen der Eingliederungshilfe wird der Bedarf im Einzelfall geprüft. Ob ein Hilfsmittel zu den „Leistungen der Sozialen Teilhabe“ gehört oder ein anderer Leistungsträger zuständig ist, wird im Gesamtplanverfahren festgestellt.