Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Ihre Frage

Ändert sich ab 2020 durch die Trennung der Leistungen auch etwas bei der Gewährung der Leistungen für Menschen, die derzeit Leistungen für ambulant betreutes Wohnen erhalten?

Unsere Antwort

Nein, für diese Leistungsberechtigten ändert sich durch die Trennung der Leistungen zum 1. Januar 2020 nichts. In diesem Leistungsbereich sind die örtlichen Träger schon heute für die existenzsichernden Leistungen zuständig und bleiben es auch. Gleiches gilt für die Fachleistungen. Diese leistet weiterhin der LWL.

Hinweis für Leistungserbringer: Auch die Fachleistungsstunde bleibt für mindestens zwei weitere Jahre Fachleistungsstunde, darauf hat man sich im Landesrahmenvertrag verständigt.