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Das Bundesteilhabegesetz kurz erklärt

Was heißt eigentlich BTHG?

BTHG ist die Abkürzung für „Bundesteilhabegesetz“. Das ist eigentlich auch eine Abkürzung. Offiziell heißt das Bundesteilhabegesetz „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“.

Warum gibt es das BTHG?

2006 gab es in New York eine große Versammlung der Vereinten Nationen mit Politikern aus 177 Ländern. Dabei ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entstanden. Das Übereinkommen ist 2008 in Kraft getreten und heißt UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK). „UN“ ist die Abkürzung für „United Nations“, also Vereinte Nationen.

In der UN-BRK steht, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Menschen sind. Sie werden von Barrieren in der Umwelt und den Strukturen der Gesellschaft behindert. Diese moderne Sichtweise auf das Thema Behinderungen bedeutet, dass die Gesellschaft sich verändern muss, um Barrieren, die Menschen behindern, abzubauen.

Vertreter aus 177 Ländern haben der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt. Es war auch ein Vertreter aus Deutschland dabei. Deutschland hat also auch zugestimmt, dass Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland leben, ein Recht auf mehr Teilhabe und Selbstbestimmung haben. Um dieses Ziel umzusetzen, wurde das Bundesteilhabegesetz geschrieben.

Was sind die Ziele des BTHG?

Mit dem BTHG soll die Eingliederungshilfe besser und moderner werden. Menschen mit Behinderungen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Sie sollen zum Beispiel selbst entscheiden können, wie sie wohnen möchten oder wo sie arbeiten gehen wollen. Dafür soll jeder Mensch mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die er braucht. Dabei soll der Mensch im Mittelpunkt stehen, das nennt man Personenzentrierung.

Das BTHG hat noch mehr Ziele, die nicht direkt etwas mit der Eingliederungshilfe zu tun haben.

Was verändert sich durch das BTHG in der Eingliederungshilfe?

Ab 2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe. Das Recht darauf, als Mensch mit Behinderungen Unterstützung zu bekommen, wird ein eigenes Leistungsgesetz im Sozialgesetzbuch. Im BTHG steht, dass der einzelne Mensch bei der Gestaltung der Unterstützung im Mittelpunkt stehen soll. Es wird auch aufgeschrieben, dass es eine ganzheitliche Bedarfsermittlung geben soll. „Ganzheitlich“ heißt, dass man sich alle Lebensbereiche des Menschen genau anschaut, und dann mit ihm gemeinsam entscheidet, welche Unterstützung sinnvoll ist.


Die größten Veränderungen in der Eingliederungshilfe:

  • Die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen werden getrennt. Dadurch wird die Unterstützung individueller und das führt zu mehr Gleichberechtigung.
     
  • Die Einkommens- und Vermögensanrechnung wird neu geregelt. Das führt bei vielen zu einer finanziellen Verbesserung. Man kann jetzt mehr sparen und hat auch mehr von seinem Arbeitslohn.
     
  • Das Teilhabe- und Gesamtplanverfahren wird eingeführt. Das ermöglicht mehr Mitbestimmung.
     
  • Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird möglich gemacht. Es gibt mehr Möglichkeiten, dass Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsstelle bekommen.  
     
  • Das Recht für Verträge zwischen den Einrichtungen beziehungsweise Diensten und den Leistungsträgern wurde überarbeitet. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass man die Unterstützung besser prüfen kann. Zum Beispiel ob die Unterstützung gut ist, die der Mensch bekommt.

 

So funktioniert die Trennung der Leistungen

Trennung der Leistungen - Was bedeutet das eigentlich für den einzelnen Menschen? Und was muss ich machen, wenn ich Eingliederungshilfe bekomme, und dort wohnen bleiben möchte, wo ich bisher lebe? Tipps und Erklärungen gibt dieses Video.