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Andere Leistungsanbieter

Bei „anderen Leistungsanbietern“ können Menschen mit Behinderungen auch arbeiten. Bei anderen Leistungsanbietern gelten fast die gleichen Regeln wie bei Werkstätten. Andere Leistungsanbieter gehören nicht zum allgemeinen Arbeitsmarkt, sie gehören wie die Werkstätten zum besonderen Arbeitsmarkt. Das heißt, dass andere Leistungsanbieter nicht „Arbeitgeber“ sind. Arbeiten können dort Menschen, die auch Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haben. Bei anderen Leistungsanbietern erhält man für seine Arbeit ein geringes Entgelt.