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Barmittel (zur freien Verfügung)

Als „Barmittel“ bezeichnet man das Geld, das ein Mensch sofort zur Verfügung hat. Dazu gehört das Bargeld im Portemonnaie, aber auch das Guthaben auf dem Bankkonto.

Das  örtliche Sozialamt bezahlt allen Menschen, die existenzsichernde Leistungen benötigen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, einen Regelsatz. Wenn ein Mensch mit Behinderung in einer besonderen Wohnform lebt und existenzsichernde Leistungen (zum Beispiel Grundsicherung) von seinem Sozialamt bekommt, sind in diesem Regelsatz auch die Barmittel zur freien Verfügung (das sogenannte „Taschengeld“) enthalten.

Dieses Geld kann dazu verwendet werden, die Dinge und Aktivitäten zu bezahlen, die nicht durch den Leistungserbringer erbracht werden. Das sind zum Beispiel:

  • Stifte und Papier
  • Zeitungen und Bücher
  • Busfahrkarten
  • Eintritt in Museum oder Kino
  • Kleine Geschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten
  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Shampoo und Duschgel
  • Dekoartikel