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Bedarf

„Bedarf“ ist das, was ein Mensch mit Behinderungen an Unterstützung benötigt, um am Leben der Gemeinschaft gleichberechtigt teilhaben zu können (Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009: Recht auf soziale Teilhabe an der Gemeinschaft). Dieser Bedarf wird mit dem Menschen mit Behinderungen gemeinsam ermittelt, um genau zu erfahren, was dringend benötigt wird, was gewünscht wird, und wer diese Unterstützungsleistung erbringen kann.

Das Gespräch, in dem der Bedarf auf Unterstützung ermittelt wird, nennt sich Bedarfsermittlung. Für das Gespräch zur Bedarfsermittlung gibt es einen Gesprächsleitfaden, den man BEI_NRW nennt. Dabei gilt: es geht nicht nur um das, was dringend benötigt wird sondern auch, was der Mensch mit Behinderungen sich zum selbstbestimmten Leben mit gleichberechtigter Teilhabe an der Gemeinschaft wünscht.

Wünsche, die angemessen sind, müssen auch beachtet werden.