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Gesamtplanverfahren

Das Gesamtplanverfahren ist der gesamte Prozess, in dem der Mensch mit Behinderung zu seinem Antrag beraten, sein Bedarf gemeinsam ermittelt und die dazu passende Unterstützung gemeinsam geplant wird. Im Gesamtplanverfahren wird zusammen mit dem Menschen mit Behinderungen der Unterstützungsbedarf ermittelt und die Unterstützung geplant. Der einzelne Mensch steht dabei im Mittelpunkt. Das nennt man „Personenzentrierung“. Es wird genau geschaut, was der Mensch sich wünscht, und welche Unterstützung für den Einzelnen richtig ist. Alle Leistungen, die dabei helfen sollen, dass der Mensch mit Behinderung genauso am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann wie ein Mensch ohne Behinderungen, werden besprochen. Zu den Besprechungen kann der betroffene Mensch eine Vertrauensperson mitbringen.

Damit alle zuständigen Leistungsträger gut zusammenarbeiten, sprechen sie sich im Gesamtplanverfahren ab. Es werden auch finanzielle Fragen geklärt.

Das Ergebnis des Gesamtplanverfahrens ist der Gesamtplan. Da stehen alle Leistungen drin, die besprochen wurden. Der Gesamtplan wird dem betroffenen Menschen zugeschickt.